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Letzte Änderung: 03.05.2024
In dieser Rubrik sollen die beiden Abschüsse, bei denen es im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu Morden an alliierten Fliegern kam, etwas ausführlicher dargestellt werden:
1. 07.10.1944 Schiffelbach und
2. 06.12.1944 Erdhausen.
In dem Zeitraum vom 20.12.1943 bis zum 09.04.1945 wurden im Großkreis Marburg-Biedenkopf ca. 15 alliierte Flugzeuge abgeschossen, aus denen 38 Soldaten rechtzeitig aussteigen konnten und in Gefangenschaft gerieten. Nachweislich wurden drei dieser Gefangenen nach der Festnahme ermordet.
Alle diese Morde haben mit einer bestimmten Örtlichkeit und Person zu tun: Es handelt sich um das Zuständigkeitsgebiet des damaligen Polizeichefs für den Altkreis Biedenkopf, Karl Friedrich Menge, der die Tötung der Gefangenen anordnete. Der einzige alliierte Flieger, der während der Amtszeit von Menge im Altkreis Biedenkopf festgenommen wurde und den Krieg überlebte, ist A.J. McAvoy. Dieser war am 31.03.1944 bei Quotshausen schwer verwundet geborgen worden und gelangte in die Obhut von Ärzten und anscheinend nicht in die der Polizei. Mit ihm zusammen hatte auch noch David Rowcliffe den Flieger lebend verlassen können, er verstarb jedoch einen oder zwei Tage später vermutlich aufgrund seiner schweren Verbrennungen. Konkrete Hinweise darauf, dass auch er ermordet worden sein könnte, liegen bisher nicht vor.
Während sich die direkt an den Morden beteiligten Polizeibeamten nach dem Krieg der alliierten Gerichtsbarkeit stellen mussten, was mit einer vollstreckten Todesstrafe und zwei langjährigen Freiheitsstrafen endete, gelang es Menge, spurlos unterzutauchen. So konnte er nie zur Rechenschaft gezogen werden. Sein Lebensweg, soweit bekannt, sei hier ausführlich beschrieben. Die wesentlichen Daten stammen aus der Akte WO 309/914 des Nationalarchivs London und resultieren aus den Versuchen amerikanischer und britischer Ermittler Menge habhaft zu werden.
Geboren wurde er am 08.05.1899 in Eigenrode/Thüringen, heute ein Ortsteil von Unstruttal. Er hatte 6 Geschwister, die Eltern, Bauer Hermann Menge und dessen Ehefrau Luise, geb. Meinberg, sind vor 1941 verstorben. Nach der Volksschule absolvierte er eine Lehre zum Maschinenstricker.
Teilnehmer des 1. Weltkriegs bei der Marine in Wilhelmshaven, II. Torpedo-Division. 1919 Entlassung aus der Marine, arbeitete in seinem alten Beruf und in Sömerda als Revisionsangestellter.
27.02.1923 Eintritt in den Polizeidienst als Polizei-Unterwachtmeister.
02.01. – 27.03.1926 Lehrgang in Burg bei Magdeburg, anschließend Angehöriger des berittenen Zuges in Mühlhausen/Thüringen.
Heiratete dort am 16.04.1927 die Gertrud Eckhardt (*09.10.1897 in Mühlhausen), die 1928 eine Fehlgeburt erlitt. Auf der Heiratsurkunde ist ein Adoptivsohn vermerkt: Klaus Dieter Framm (ggf. Fromm), geboren am 05.05.1934 in Breslau.
1927 Versetzung nach Hamborn, 1929 nach Aachen und Verbleib dort bis zum Verlassen der Schutzpolizei am 18.08.1933.
01.05.1933 Eintritt in die NSDAP – Mitglied Nr. 2087409.
01.01.1934 Neueinstellung bei der Gendarmerie in Seitsch (heute: Siciny), Kreis Guhrau (heute: Góra) /Schlesien (Bezirk Breslau).
24.04. - 06.08.1934 Gendarmerie-Schule in Allenstein.
01.08.1934 Eintritt in die Nationalsozialistische Wohlfahrt (NSV) – Mitglied Nr. 2982788.
27.08.1934 Vereidigung auf den Führer und Reichskanzler.
15.10.1940 – 05.01.1941 bei der Gendarmerie-Abteilung Filipow, Reg.Präs. Gumbinnen.
1941 Angehöriger der Gendarmerie beim Landratsamt Suwalki, Reg.Bez. Gumbinnen (Ostpreußen). 06.01.1941 Kreisführerkursus in Hildesheim, der am 25.02.1941 wegen Krankheit abgebrochen wurde.
17.03. - 27.03.1941 Staatskrankenhaus der Polizei in Berlin wegen nervöser Erschöpfung, anschließend bis zum 07.05.1941 Kuraufenthalt in Lauterbach, Kreis Habelschwerdt/Schlesien.
16.05.1941 Dienstantritt im Elsass (Sulz bei Straßburg).
Am 01.09.1943 wurde er mit dem Dienstgrad „Bez.-Leutnant der Gendarmerie“ Gendarmerie-Kreisführer in Biedenkopf. Er wohnte dort mit seiner Ehefrau und dem angenommenen Sohn im Haus von Frau Wick, Theisenbachstraße 1, gab aber in einer offiziellen Stärkemeldung der Polizeistation Biedenkopf am 01.04.1944 an, in Biedenkopf, Hainstraße 74 (damaliges Forstamt), zu wohnen (HStAM Bestand 270 Marburg, Nr. 791). Unter dieser Adresse wohnte ein Fräulein D. (der vollständige Name ist bekannt), diese Dame war von Menge geschwängert worden. Entbunden hat Frl. D. im Juli 1945 irgendwo in einem Bauernhaus in Westfalen. Menge hatte sie, um einen Skandal in Biedenkopf zu vermeiden, bei einer NSDAP-Behörde in Wiesbaden untergebracht - diese Behörde war aufgrund der Kriegsereignisse nach Westfalen evakuiert worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Menge bereits aus Biedenkopf abgesetzt: Unmittelbar vor dem Eintreffen der amerikanischen Streitkräfe im März 1945 in Biedenkopf fuhr an seiner Wohnung ein Auto vor, er stieg mit Frau und Sohn ein und danach hat niemand mehr etwas von ihm gehört oder gesehen. Sowohl die amerikanischen und britischen Ermittlungsbehörden, als auch die Mutter seines unehelichen Kindes suchten ihn erfolglos.
Noch im Jahr 1945 kam Menges Ehefrau allein zurück nach Biedenkopf, um den Hausstand aufzulösen. Hierbei erwähnte sie, dass der 11-jährige Sohn auf dem Weg nach Eigenrode verstorben sei. Bei diesem Besuch in Biedenkopf erfuhr sie von dem unehelichen Kind ihres Mannes und sagte, sie wüsste nicht, was sie mit ihrem Ehemann anstellen würde, wenn er bei ihr auftauchen sollte. Ihr Versprechen, sich später bei der Vermieterin, Frau Wick, zu melden, wurde nicht eingehalten.
Nach den Morden an den Kriegsgefangenen hat Menge hiervon seiner Ehefrau erzählt und angemerkt, dass er sich selbst erschießen würde, falls Deutschland den Krieg verliere. Wie der Krieg ausging ist bekannt, die Leiche von Menge jedoch nicht gefunden. Die Briten vermuteten Menge in erster Linie in der sowjetischen Besatzungszone. Entsprechende Ermittlungen waren dort wegen der politischen Lage nicht möglich und sollten später durchgeführt werden – dies ist offensichtlich bis heute nicht geschehen. Letztendlich gehen die Briten im Jahr 1947 davon aus, dass Menge nicht mehr lebt, obwohl keine konkreten Anhaltspunkte hierfür vorliegen.
 
Karl Friedrich Menge
(Quelle: Nationalarchiv London, Archiv Nr. WO 309/914)
Erst im Jahr 2020 konnten konkrete Hinweise auf den Verbleib von Menge erlangt werden:
Laut Unterlagen des Stadtarchivs Mühlhausen/Thüringen wohnte Frau Menge am 01.05.1946 dort unter der Adresse Brückenstraße 25 zusammen mit einer weiteren namentlich nicht genannten Person – es darf angenommen werden, dass es sich hierbei um Karl Menge handelte, der in der Einwohnerkartei selbst nicht vermerkt ist. Frau Menge stellte an diesem Tag handschriftlich den Antrag an das Wohnungsamt Mühlhausen, eine Wohnung im Haus Windebergerstr. 106 zugewiesen zu bekommen - offensichtlich wurde am 21.05.1946 diesem Antrag stattgegeben.
Am 11.11.1953 wohnt Frau Menge im Haus Sondershäuser Straße 52 (Mühlenbetrieb „Kreuzmühle“ der Familie Wender) und stellt erneut einen Antrag auf einen Wohnungswechsel, jetzt zu dieser Adresse: An der Burg 9.
Karl Menge wohnte sicher auch unter den beiden letztgenannten Anschriften. Die Wohnung an „An der Burg 9“ verließ er offensichtlich schon am 30.11.1952. Dies alles ergibt sich aus einer Haushaltskarte, auf der Karl Menge namentlich zusammen mit seiner Ehefrau eingetragen ist und auf der Bezugsscheine (Lebensmittelkarten) vermerkt sind. An diesem Datum des Wegzugs ist der Hinweis „Oranienburg“ angebracht – möglicherweise handelt es sich hier um das "Sowjetische Speziallager Sachsenhausen-Oranienburg", in dem die Sowjets Funktionsträger des 3. Reiches internierten. Damit verliert sich die Spur des Ehepaares in der damaligen DDR.
Laut Auskunft des Historischen Stadtarchivs Köln kam Menge am 26.08.1953 dort zur Anmeldung. Als mögliche Zwischenstationen sind die Auffanglager für DDR-Flüchtlinge Wentdorf oder Warburg vermerkt. Laut Eintrag auf dem Einweisungsschein wohnte Menge in der DDR zuletzt in Mühlhausen/Thüringen.
Im Archiv der Gemeinde Wentorf (heute Ortsteil von Schwarzenbek) befindet sich bezüglich Menge eine Karteikarte des Auffanglagers Wentorf mit diesem Vermerk: „Von Lager Warburg über Wentorf am 25.8.53 nach S.K. Köln mit Registrierschein eingewiesen". Hier ist als letzter Wohnort in der DDR Frankenhain/Sachsen-Anhalt angegeben – Orte mit diesem Namen in dem fraglichen Gebiet gibt es nur in Sachsen (heute Ortsteil von Frohburg) und Thüringen (heute Ortsteil von Geratal). Wann Menge im Lager Warburg eintraf, ist nicht bekannt.
Somit kann über den Aufenthalt von Menge vom 30.11.1952 bis zum 25.08.1953 im Moment nur spekuliert werden: Ist er direkt in den Westen gegangen? War er im Lager der Sowjets und wie ist er von dort weggekommen? Eine Antwort auf meine Anfrage bei der Gedenkstätte Sachsenhausen ergab, dass Menge dort unbekannt ist.
Es ist zu vermuten, dass der Zeitpunkt der Übersiedlung von Menge aus der DDR mit der allgemeinen Amnestie der Briten im Jahr 1953 zu tun hat. Er kam in Köln zur Anmeldung zwei Tage nach der Haftentlassung des letzten in dieser Sache verurteilten und inhaftierten Täters, der eigentlich noch 14 Jahre abzusitzen hatte.
Menges Ehefrau ist, von Mühlhausen/Thüringen kommend, am 27.10.1954 als Zuzug in Köln vermerkt (Quelle: Auskunft Historisches Stadtarchiv Köln). Im Adressbuch von Köln erscheint Menge erstmals in der Ausgabe von 1958 unter der Adresse Koburger Straße 6, später unter Görrestraße 3.
Unter der Adresse Görrestraße 3 verstarb Menge am 02.08.1967 (Standesamt Köln, Urkunden-Nr. 1363) – seine Ehefrau am 19.04.1976. Sie war hier amtlich gemeldet: Pfälzer Straße 2-4, Köln, verstorben ist sie im Krankenhaus der Augustinerinnen in Köln, Jakobstraße 27-31 (Standesamt Köln, Urkunden-Nr. 531). Alle Versuche, Einzelheiten über das Leben von Menge in Köln zu erfahren, blieben bisher ohne Erfolg.
Anmerkungen zur Schuldfrage
Die Befehlslage, wie mit gefangenen alliierten Fliegern umzugehen war, kann nicht mit dem Prädikat „eindeutig“ versehen werden. Sicher scheint jedoch, dass letztendlich die Personen über Leben oder Tod entschieden, in deren Obhut sich die Gefangenen befanden:
Ein geheimer Tötungsbefehl soll vom Reichsführer der SS, Heinrich Himmler, gekommen sein, ein entsprechendes Schriftstück ist jedoch nicht bekannt geworden. Eine abschließende Beurteilung, wie sehr untere Dienstränge von Vorgesetzten unter Druck gesetzt wurden, ist nicht möglich. Bekannt sind jedoch überaus viele Fälle, so auch im Kreis Marburg-Biedenkopf, bei denen dieser Befehl nicht beachtet wurde, ohne dass hierfür irgendjemand zur Rechenschaft gezogen wurde. Lynchmorde gab zwar viel zu viele, waren aber eher doch Ausnahmefälle. Somit darf angenommen werden, dass dieser imaginäre Befehl eher dazu diente, Morde zu rechtfertigen, die bei weitem nicht in allen Teilen der Bevölkerung als Unrecht empfunden wurden.
Von einer vollkommen anderen Befehlslage ist in dem Buch von Herfried Münkler, „Machtzerfall; Die letzten Tage des Dritten Reiches“ zu lesen: Am 19.07.1944 weist der Gauleiter Jakob Sprenger in seiner Eigenschaft als Reichsstatthalter für Hessen ausdrücklich darauf hin, dass abgesprungene Flieger Anspruch auf eine Behandlung als Kriegsgefangene gemäß den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung hätten und alle Polizeibeamte in Hessen entsprechend zu unterrichten seien. Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und Linientreue von Sprenger darf hinter diesem Hinweis eher nur ein „Schaufensterbekenntnis“ vermutet werden, dürfte aber auch denjenigen, die vor Ort keine Morde begehen wollten, diese Entscheidungsfreiheit lassen ... etwas „Rückgrat“ vorausgesetzt.
Zu dieser Thematik gibt es noch einen dritten Aspekt in Form eines konkret vorliegenden geheimen Rundschreibens des Führerhauptquartiers vom 30. Mai 1944, unterschrieben vom Leiter der Partei-Kanzlei der NSDAP im Rang eines Reichsministers, Martin Bormann, das an alle Reichsleiter, Gauleiter, Verbandsführer und Kreisleiter ging. In diesem Schreiben gibt es weder einen Tötungsbefehl, noch einen Hinweis auf die Haager Landkriegsordnung oder die Genfer Abkommen. Es wird „nur“ bestimmt, dass gegen Deutsche, die in Gefangenschaft geratene englische oder amerikanische Piloten gelyncht haben, nicht ermittelt wird. Diese Anordnung stellt fraglos den Leuten einen Freibrief aus, die keine Skrupel damit haben, wehrlosen Kriegsgefangenen eine Kugel in den Kopf zu jagen. Es bleibt die Feststellung, dass durch den immer wieder ins Feld geführten „Befehlsnotstand“ die Taten weder zu entschuldigen noch zu rechtfertigen sind. Bedarf es überhaupt einer gesetzlichen Bestimmung um zu wissen, dass man wehrlose Gefangene, die sich ganz bestimmt nicht freiwillig in die Gefahr begeben haben, über Deutschland abgeschossen zu werden, nicht töten darf?
Robert Steiner, im Dezember 2020
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Der Mord an Paul Josef Roberts am 15.10.1944
bei Friedensdorf
mit Ergänzungen von Willi Balzer, Buchenau
Zunächst die bereits bekannten Fakten:
Absturz eines einmotorigen amerikanischen Jagdflugzeugs
Ort: Schiffelbach, Gemarkung „Gerlachshain”
Datum: 07. Oktober 1944
Uhrzeit: ca. 13.30 Uhr
Flugzeugtyp: Republic P-47 D-15 RE „Thunderbolt”
Werknummer: 42-76177
Kennung: Q I (Stern) P
Motor: 1 luftgek. Pratt&Whitney R-2800-59 Doppelsternmotor
Einheit: 361. Fighter Squadron in der 356. Fighter Group
Startflughafen: Martlesham Heath, Suffolk (England)
Pilot: 1stLt. Paul Joseph Roberts Jr.
Erkennungsmarke: O-1283139
Geburtsdatum: 10. Oktober 1922
Geburtsort: Tacoma, Washington (USA)
Verbleib: Am 15.10.1944 bei Friedensdorf erschossen
Grablage: Arlington (USA)
Absturzursache: Flaktreffer durch Flugplatzflak Fritzlar

First Lt. Paul J. Roberts Jr.
*10. Oktober 1922 in Tacoma, WA, USA
+15. Oktober 1944 bei Buchenau (Lahn)
(Foto: Hans-Joachim Adler, Frankenau)
Am 7. Oktober 1944 griffen Teile der 361. US-amerikanischen Fighter Squadron den Flugplatz in Fritzlar an. Nachdem sie ihren Begleitauftrag für die viermotorigen Bomber beendet hatten, sahen die Piloten auf dem Rückflug den mit Nachtjägern des Nachtjagdgeschwaders 1 belegten Flugplatz und flogen mehrere Tiefangriffe. Aus einer Höhe von etwa 20.000 Fuß und einer leichten Linkskehre flogen die Piloten in ihren Republic P-47 „Thunderbolt” Ziele auf dem Flugfeld von Osten nach Westen an. Nach Angaben der Angreifer wurden 16 Me 110, eine Ju 88, eine Hs 123 und drei weitere ihnen unbekannte deutsche Maschinen zerstört oder beschädigt.
Nachdem der US-Pilot, 1st.Lt. Freeman F. Hooker, beim ersten Überflug seinen eigenen Schwarm aus den Augen verloren hatte, schloss er sich einem anderen Schwarm zu zwei weiteren Überflügen an. Während des ersten dieser Angriffe hörte er im Funksprechverkehr die Stimmen von zwei Piloten, die meldeten, getroffen worden zu sein, und während des dritten Angriffs hörte er noch die Stimme eines weiteren Piloten, der ebenfalls angab, Treffer erhalten zu haben. Die leichte Flak auf und um den Flugplatz hatte die Angreifer in ihre Visiere genommen und einige tausend Schuss abgegeben. Lt. Hooker entdeckte eine der getroffenen Maschinen und setzte sich in einer Höhe von etwa 2.000 Fuß neben sie, teilte dem Piloten über Funk mit, dass sein Motor stark rauche und es besser sei, wenn er mit dem Fallschirm abspringe. Die rauchende Maschine verlor immer mehr an Höhe, und dann, bei etwa 1000 Fuß, verließ der Pilot seine „Thunderbolt” über die rechte Seite.
Die nun führerlose Maschine senkte sich leicht und ging in großen Spiralen zu Boden. Der Fallschirm des abgesprungenen Piloten öffnete sich und brachte diesen sicher in einem Waldgebiet zu Boden. Die Maschine schlug nach einer letzten Drehung um 13.30 Uhr mit der Frontpartie zuerst auf dem Boden auf. Ein Aufschlagbrand konnte nicht beobachtet werden. Noch zwei- bis dreimal Überflog Lt. Hooker die Aufschlagstelle und konnte dabei Zivilisten am Boden erkennen, die sich aus einer Entfernung von etwa 1,5 km der Aufschlagstelle näherten. Dann flog Hooker zurück in Richtung Flugplatz Fritzlar, von wo er seinen Rückflug begann.
Der Pilot in der abgeschossenen Maschine war der am 10. Oktober 1922 in Tacoma im US-Staat Washington geborene 1st.Lt. Paul Joseph Roberts Jr., ausgezeichnet mit dem Distinguished Flying Cross, der Air Medal mit vier Eicheln und dem Purple Heart. Er sollte seine Heimat nicht wiedersehen.
Die Maschine, eine bei Republic in Farmingdale, New York, gebaute P-47 D-15 RE „Thunderbolt” mit der Werknummer 42-76177, stürzte in der Gemarkung Gerlachshain bei Schiffelbach ab und wurde beim Aufschlag zertrümmert. Paul J. Robert Jr. landete nur etwa 200 Meter von der Aufschlagstelle entfernt, entledigte sich seines Fallschirms und konnte entkommen. Die von den deutschen Behörden sofort eingeleiteten Suchaktionen blieben erfolglos, nur der Fallschirm mit der Aufschrift „Lt. Roberts” auf der Tasche wurde entdeckt. Die Trümmer der abgestürzten Maschine wurden bis zum 9. Oktober von der Landwacht Schiffelbach bewacht und dann von der Werftabteilung Wohra abtransportiert. Von dem Piloten aber fehlte zunächst jede Spur.
Nachdem die Amerikaner Ende März 1945 das Gebiet erreicht hatten, begannen die Nachforschungen. Dabei stieß man auf deutsche Unterlagen aus dem Oktober 1944, die die Grablage von Lt. Paul J. Roberts mit dem Friedhof in Friedensdorf angaben. Als Todestag wurde der 15.10.1944, also gut eine Woche nach dem Absturz, genannt. Die Meldung an den Fliegerhorst Gießen beinhaltete noch den Zusatz: „Leiche im Raum Gießen geborgen”.
Aufgrund dieser Differenz zwischen Absturztag und Todestag folgten weitere sehr intensive Nachforschungen im Raum um Friedensdorf. Die Aussage eines Friedensdorfers an die amerikanischen Streitkräfte, dass der Pilot erschossen worden sei, war der Beginn einer großangelegten Aktion in Friedensdorf, bei der wahllos Bürger auf der Straße aufgegriffen wurden, um den Leichnam auszugraben. Bei der Untersuchung des Toten wurde zweifelsfrei festgestellt, dass er durch einen Kopfschuss aus nächster Nähe ums Leben kam.
Was aber war nun wirklich geschehen?
Lt. Roberts landete unverletzt und versuchte, nach Westen zu entkommen. Die amerikanischen Streitkräfte waren nicht mehr allzu weit von der deutschen Westgrenze entfernt. Zunächst entkam er auch. Am 15.10.1944, also acht Tage später, wurde er in der Nähe von Buchenau festgenommen. In der Gemarkung "Wolfsgeschirr" fand ein Spaziergänger Ausrüstungsgegenstände, die darauf schließen ließen, dass sich ein feindlicher Flieger noch vor kurzem dort aufgehalten hatte. Der Spaziergänger nahm die Sachen an sich und brachte sie zur Ortspolizei, wo er sofort Meldung erstattete. Ein weiterer Spaziergänger meldete, dass er in der Gemarkung "Saunest" einer verdächtigen Person begegnet sei, die ihn in gebrochenem Deutsch angesprochen und nach dem Weg gefragt habe. Die Ortspolizeibehörde meldete dies sofort an das Landratsamt, welches unverzüglich die Kreisgendarmerie in Bewegung setzte.
Landwacht und Einwohner machten sich auf die Suche. Noch vor Einbruch der Dämmerung wurde Roberts gefangengenommen, ins Rathaus geführt und dort verhört. Der Besitzer der Carlshütte, Herr Schmidt, der längere Zeit in Amerika gelebt hatte, übersetzte die Fragen und Aussagen. Nach dem Verhör wurde Roberts ins Spritzenhaus gesperrt und der zuständigen vorgesetzten Dienststelle der gesamte Vorgang gemeldet. Der anwesende Gendarmeriekreisführer und Oberleutnant Karl Menge soll während des Verhörs mehrfach darauf gedrungen haben, dass der Pilot erschossen werde. Aus Biedenkopf soll die Aussage von der vorgesetzten Polizeidienststelle gekommen sein, dass man den Terrorflieger nicht lebend sehen wolle.
Der Gendarm, Wilhelm Dietermann, der in Friedensdorf stationiert war, wurde nach Buchenau beordert und von Menge mit der Frage konfrontiert, ob ihm der Befehl des Reichsführers-SS Himmler bekannt sei, dass alliierte Flieger nicht lebend gefangengenommen werden sollten. Dietermann bejahte dies und führte Roberts in Richtung Friedensdorf ab, nachdem ihm die Arme auf den Rücken und die Füße gefesselt worden waren. Unterwegs lockerte Dietermann die Fußfesseln, um dem Gefangenen ein schnelleres Gehen zu ermöglichen.
Bei seinen Vernehmungen durch die amerikanische Gerichtsbarkeit gab Dietermann weiter an, dass der Gefangene ihn auf dem Weg durch die Dunkelheit plötzlich angegriffen habe. Der Amerikaner habe ihm in den Schritt gefasst und sein Handgelenk umgedreht. Dietermann konnte die Angriffe aber abwehren, und man setzte den Weg gemeinsam fort, bis man an der Straße nahe der Brücke zur Carlshütte auf einen Wagen stieß, in dem auch Menge saß. Mit diesem Wagen befuhr man daraufhin die Straße bis zu einer nahegelegenen Kreuzung. An dieser Kreuzung stiegen Menge, Dietermann, der amerikanische Pilot und ein weiterer Mann aus. Menge übergab Dietermann die von Roberts konfiszierte Waffe und entfernte sich mit den Worten: „Hier haben Sie eine Pistole, verpassen Sie dem Kerl einen Schuss in den Kopf.”
Roberts begriff, was jetzt geschehen sollte und griff Dietermann an. Es gelang ihm auch, diesen auf den Boden zu stoßen. Dietermann selbst schlug zunächst mit der Waffe auf den Flieger ein und schoss ihm schließlich in den Kopf.
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